FAQ
Fragen und Antworten (Häufig gestellte Fragen)

Alle Kinos beziehen ihre Kinofilme von Filmverleihern. Diese bestimmen den Starttermin eines Films und die Anzahl der Kopien, mit der ein Film ins Kino kommt.

Die endgültige Programmentscheidung, zum Beispiel wann welcher Film in welchem Kino läuft, fällt immer zu Wochenbeginn für die Spielwoche ab Donnerstag bis Mittwoch. Spätestens Dienstagmittag steht also auch das neue Kinoprogramm für die kommende Spielwoche im Internet bereit. Dann können die Tickets direkt online gekauft werden.

Für bestimmte Filme oder unsere Specials wird bereits einige Zeit vorher der Vorverkauf eröffnet.

NEIN. Da ein Kino nicht nur von den Eintrittskarten, sondern auch vom Verkauf von Popcorn, Getränken, etc. lebt, kann das nicht akzeptiert werden. Hier noch ein Hinweis: Wenn sich alle Gäste daranhalten, dann können auch wir eine stabile Preisgestaltung unserer Süßwaren und Getränke garantieren.

Also bitte unterstütze auch DU uns und bringe bitte keine eigenen Getränke, etc. mit.

Selbstverständlich sind wir bemüht die neuesten Filme so aktuell wie möglich zu präsentieren.

Aufgrund einer begrenzten Kopien Anzahl – die durch den Filmverleiher festgelegt wird – kann es in Ausnahmefällen allerdings vorkommen, dass ein Film nicht mit dem offiziellen Filmstart in unserem Kino zu sehen ist, sondern erst eine oder mehrere Wochen später.  Wir bitten daher darum hierzu unser aktuelles Kinoprogramm bzw. die Sonderreihen zu beachten.

Schulvorstellungen bieten wir zu Filmen aus dem aktuellen Programm ebenso wie zu älteren Filmen an.

Mit diesen Filmen können Sie ein Unterrichtsthema interessant einleiten und den Schülern eine ausgezeichnete Grundlage für eine lebhafte und engagierte Diskussionsrunde in den anschließenden Schulstunden liefern. Zu vielen Filmen stellen wir – soweit vorhanden – vorab bereits Unterrichtsmaterial für Ihre Unterrichts-Vorbereitungen zur Verfügung.

Auch Kindergartengruppen sind herzlich willkommen.

Handys und Fotoapparate dürfen zwar mitgeführt werden, jedoch sind im gesamten Gebäude Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt. 

Im Kinosaal ist die Nutzung von Mobiltelefonen aus Gründen des Urheberschutzes sowie aus Rücksicht auf andere Gäste nicht gestattet.

Kino ist eine besondere Erfahrung: Aufregende Geschichten auf großer Leinwand und in einer eindrucksvollen Tonqualität erzählt zu bekommen, ist etwas anderes, als Filme zu Hause und im Fernsehformat zu sehen.

  • Doch auch bei einem Kinobesuch mit Kindern und Jugendlichen gibt es Vorschriften und Gesetze, die zu beachten sind. Über die wichtigsten Fragen rund um die Themen FSK und Jugendschutz möchten wir daher an dieser Stelle mit einer Infobroschüre aufklären.
  • Hier Downloaden

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Aufsichtspflicht zu übertragen.

Der Nachweis der Übertragung der Aufsichtspflicht kann durch den angefügten „Muttischein“ erfolgen.

Dieses Formular sowie weiterführende Informationen sind im Dokument zur FSK und dem Jugendschutz zu finden.